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FAQ Schwerbehinderung Saarland
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Was ist eine Schwerbehinderung?
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen in ihrer Teilhabe am sozialen Leben eingeschränkt ist. Sie wird durch den Grad der Behinderung (GdB) und weitere Merkzeichen wie z.B. „G“ für Gehbehinderung oder „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung gekennzeichnet.
Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Schwerbehinderung im Saarland
Um Schwerbehinderung im Saarland beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:
- Der Betroffene muss seinen dauerhaften Wohnsitz im Saarland haben.
- Es muss eine Beeinträchtigung vorliegen, die voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird.
- Der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen.
- Es müssen Auswirkungen auf die Teilhabe am sozialen Leben nachgewiesen werden.
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen und die Schwerbehinderung zu beantragen, sind einige Schritte erforderlich.
1. Ausfüllen des Antragsformulars
Der erste Schritt besteht darin, das Antragsformular für die Schwerbehinderung auszufüllen. Dieses Formular kann entweder online über das Internetportal des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung des Saarlandes bezogen oder bei den örtlichen Versorgungsämtern abgeholt werden.
Im Antragsformular sind persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum anzugeben. Zudem müssen Angaben zur Art und Schwere der Beeinträchtigungen gemacht werden.
Es ist wichtig, alle Beeinträchtigungen und Einschränkungen so detailliert wie möglich zu beschreiben und gegebenenfalls ärztliche Atteste beizufügen.
2. Sammeln von medizinischen Unterlagen
Um den Antrag auf Schwerbehinderung im Saarland erfolgreich stellen zu können, müssen medizinische Unterlagen und Atteste vorgelegt werden, die die Beeinträchtigungen dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise Arztberichte, Befunde und Röntgenbilder.
Es ist ratsam, bereits bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.
Es kann auch sinnvoll sein, sich vorab von einem Facharzt begutachten zu lassen, um ein aussagekräftiges Gutachten für den Antrag zu erhalten.
3. Vorlage des Antrags und der Unterlagen beim Versorgungsamt
Nachdem das Antragsformular ausgefüllt und alle benötigten medizinischen Unterlagen gesammelt wurden, müssen diese beim örtlichen Versorgungsamt eingereicht werden.
Es ist wichtig, den Antrag persönlich abzugeben oder per Einschreiben zu verschicken, um den rechtzeitigen Eingang nachweisen zu können. Dabei sollte eine Kopie der Unterlagen angefertigt und aufbewahrt werden.
Nach Eingang des Antrags wird dieser vom Versorgungsamt geprüft und ein Bescheid über die Anerkennung oder Ablehnung der Schwerbehinderung erstellt.
4. Widerspruchsmöglichkeit bei Ablehnung
Wenn der Antrag auf Schwerbehinderung im Saarland abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Es empfiehlt sich, für den Widerspruch eine ausführliche Begründung zu verfassen und gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen beizufügen.
Der Widerspruch wird erneut vom Versorgungsamt geprüft und es wird über eine mögliche Neubewertung des Antrags entschieden.
5. Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises
Wird der Antrag auf Schwerbehinderung im Saarland anerkannt, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis. Dieser hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Es ist wichtig, den Schwerbehindertenausweis gut aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen.
Bei Änderungen des Gesundheitszustandes oder des GdBs muss ein Neuantrag gestellt werden, um eine eventuell höhere Bewertung zu erreichen.
Zusammenfassung
Die Beantragung einer Schwerbehinderung im Saarland erfordert das Ausfüllen eines Antragsformulars, das Sammeln von medizinischen Unterlagen, die Vorlage des Antrags beim Versorgungsamt und gegebenenfalls das Einlegen eines Widerspruchs bei Ablehnung.
Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen vollständig und detailliert einzureichen, um die Schwerbehinderung erfolgreich beantragen zu können.
Der Schwerbehindertenausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss bei Bedarf vorgelegt werden.
Bei Änderungen des Gesundheitszustandes oder des GdBs sollte ein Neuantrag gestellt werden, um eine eventuell höhere Bewertung zu erreichen.