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FAQ: Kindergeld Polnisch
Diese FAQ dienen lediglich zur allgemeinen Information und können je nach Gesetzeslage und individueller Situation variieren. Es ist ratsam, aktuelle Informationen von den zuständigen Behörden einzuholen.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die in Deutschland leben und Kinder haben. Das Kindergeld soll dazu dienen, die Kosten für die Erziehung und den Unterhalt der Kinder zu decken. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Kindergeld beantragen können, wenn Sie polnischer Staatsbürger sind.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Kindergeld, die in Deutschland leben und hier ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies gilt sowohl für deutsche Staatsangehörige als auch für Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Polen.
Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Elternteil eines Kindes
- Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt oder befindet sich in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Sie oder Ihr Kind besitzen die polnische Staatsbürgerschaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um Kindergeld zu beantragen, benötigen Sie bestimmte Unterlagen und Nachweise. Dazu gehören:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweise über den Aufenthaltsstatus in Deutschland (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Meldebescheinigung)
- Einkommensnachweise der Eltern (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide)
- Polnischer Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zu weiteren Kindern im Haushalt (z.B. Geschwister, Halbgeschwister)
Wo beantrage ich Kindergeld?
Das Kindergeld wird in Deutschland von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Familienkasse einen Antrag stellen.
Wenn Sie in Polen leben, aber in Deutschland arbeiten oder Einkünfte aus Deutschland haben, können Sie Kindergeld auch bei der deutschen Familienkasse beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen sog. Auslandsantrag stellen.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie den Antrag auf Kindergeld (Formular „KG1“) ausfüllen. Das Formular steht auf der Website der Familienkasse zum Download bereit. Zusätzlich zum Antrag müssen Sie die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Den Antrag können Sie persönlich bei der Familienkasse abgeben oder per Post schicken. Beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag innerhalb einer bestimmten Frist stellen müssen, um rückwirkend Kindergeld zu erhalten.
Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet wird?
Die Bearbeitungszeit für den Kindergeldantrag kann variieren. In der Regel dauert es einige Wochen bis zu mehreren Monaten, bis der Antrag bearbeitet wird und Sie einen Bescheid von der Familienkasse erhalten. Es ist daher wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, um mögliche finanzielle Verluste zu vermeiden.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf Kindergeld abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen. Dabei sollten Sie die Ablehnungsgründe prüfen und gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Nachweise vorlegen, um Ihre Ansprüche zu belegen.
Wenn auch der Widerspruch abgewiesen wird, können Sie innerhalb einer weiteren Frist Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Es empfiehlt sich, in diesem Fall rechtlichen Rat einzuholen.
Das Beantragen von Kindergeld als polnischer Staatsbürger in Deutschland erfordert das Ausfüllen eines Antragsformulars und das Einreichen bestimmter Unterlagen bei der Familienkasse. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld zu erfüllen und den Antrag rechtzeitig zu stellen, um mögliche finanzielle Verluste zu vermeiden.